Extraprofitti: Das Urteil der Richter
Der SEV hatte sich gegen diese Maßnahme ausgeprochen und jetzt hat auch das oberste Gericht einen wesentlichen Teil der umstrittenen Extraprofitti-Regelung verworfen. Die Einbeziehung von Verbrauchssteuern in die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung von Zusatzgewinnen von Energieunternehmen (extraprofitti) ist laut einem am 26. Juni veröffentlichtem Urteil des italienischen Verfassungsgericht unrechtmäßig. Auch in einer Notlage könne die Interessenabwägung zwischen den finanziellen Bedürfnissen des Staates und dem individuellen Schutz des Steuerzahlers nicht „systematisch das Kollektiv begünstigen”.
Die Richter prüften den Artikel 37 des Gesetzesdekrets Nr. 21 aus dem Jahr 2022, mit dem eine außerordentliche Steuer auf die so genannten „Extragewinne” von Energieunternehmen eingeführt wurde, die durch den Anstieg der Rohstoffkosten nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine entstanden sind. Als Bemessungsgrundlage für die Steuer nutzte der Staat allerdings die Differenz zwischen den jeweiligen Eingangs- und Ausgangsrechnungen – und nicht die konsolidierten Bilanzen der einzelnen Unternehmen. Die Tatsache, dass in diesem Verfahren auch Verbrauchssteuern mitgezählt und erneut besteuert wurden, die später an den Staat zurückgezahlt werden, überschreite die laut dem Urteil des Verfassungsgerichts „die Grenzen der Angemessenheit“.